Gesetzgebung

Aktuelles aus der Gesetzgebung

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die (stärkste) Form der Dienstunfähigkeit dar.

(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.

(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.

(Bundessteuerblatt)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.

(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.

(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.

(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.

(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).

(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.

(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.

(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.

(Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.

(Urteilsbegründung des LG München) 

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